Die Genossenschaftsidee
Das Genossenschaftswesen entwickelte sich Mitte des 19. Jahrhunderts in der ersten Blütephase der Industrialisierung, die zu Landflucht und Wohnungsnot in den Städten führte. Im Jahr 1889 verabschiedete der Reichstag deshalb ein Genossenschaftsgesetz und sorgte insbesondere mit der Beschränkung der Haftung der Mitglieder auf ihre Genossenschaftsanteile, die es bis dahin nicht gab, für eine Gründungswelle bei den Baugenossenschaften. Der 1895 gegründete SPAR+BAUVEREIN gehört somit zu den ältesten Wohnungsbaugenossenschaften. Heute gibt es in Deutschland rund 2000 Baugenossenschaften mit 2,1 Millionen Wohnungen und über 3 Millionen Mitgliedern. Sie haben bis heute eine tragende Rolle im Städtebau.
Oberste Maxime ist die vom Genossenschaftsgesetz vorgegebene Förderung der Mitglieder. Bei einer Wohnungsbaugenossenschaft geht es dabei um eine individuelle Förderung und nicht um die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum. Weitere Wesensmerkmale sind die Grundsätze der Selbsthilfe, der Selbstverantwortung, der Selbstverwaltung und das Identitätsprinzip.