Genossenschaftswesen

Die Genossenschaftsidee

Das Genossenschaftswesen entwickelte sich Mitte des 19. Jahrhunderts in der ersten Blütephase der Industrialisierung, die zu Landflucht und Wohnungsnot in den Städten führte. Im Jahr 1889 verabschiedete der Reichstag deshalb ein Genossenschaftsgesetz und sorgte insbesondere mit der Beschränkung der Haftung der Mitglieder auf ihre Genossenschaftsanteile, die es bis dahin nicht gab, für eine Gründungswelle bei den Baugenossenschaften. Der 1895 gegründete SPAR+BAUVEREIN gehört somit zu den ältesten Wohnungsbaugenossenschaften. Heute gibt es in Deutschland rund 2000 Baugenossenschaften mit 2,1 Millionen Wohnungen und über 3 Millionen Mitgliedern. Sie haben bis heute eine tragende Rolle im Städtebau.

Oberste Maxime ist die vom Genossenschaftsgesetz vorgegebene Förderung der Mitglieder. Bei einer Wohnungsbaugenossenschaft geht es dabei um eine individuelle Förderung und nicht um die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum. Weitere Wesensmerkmale sind die Grundsätze der Selbsthilfe, der Selbstverantwortung, der Selbstverwaltung und das Identitätsprinzip.

Genossenschaften sind Wirtschaftsunternehmen

Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist heute ähnlich organisiert wie andere Wirtschaftsunternehmen; sie hat drei Organe: den Vorstand, dem die Leitungsfunktion obliegt, den von den Mitgliedern gewählten Aufsichtsrat als Kontrollorgan sowie die Generalversammlung als das „Parlament der Genossenschaft“, in dem jedes Mitglied unabhängig von der Anzahl seiner Geschäftsanteile eine Stimme hat.

Natürlich müssen auch Genossenschaften nach ökonomischen Grundsätzen geführt werden und den Gesetzen des Marktes folgen, wenn sie dauerhaft erfolgreich sein wollen. Denn ohne wirtschaftlichen Erfolg nützt die beste Gesinnung nichts. Aber sie verfolgen dabei nicht das Ziel der Gewinnmaximierung, sondern schaffen die Basis dafür, dass die Wohnungsbestände den sich aus demografischen Entwicklungen, energetischen Notwendigkeiten, Umweltkriterien und sonstigen Aspekten ergebenden Anforderungen ihrer Nutzer angepasst werden können. Sie tragen damit auch ihrem Selbstverständnis Rechnung, Verantwortung für nachwachsende Generationen zu übernehmen.

Die eingetragene Genossenschaft – eine wirtschaftlich sichere Unternehmensform

Die eG bietet durch ihre Zugehörigkeit zu einem genossenschaftlichen Prüfungsverband ein hohes Maß an wirtschaftlicher Sicherheit. Eine Genossenschaft kann zudem weder durch einzelne Mitglieder noch durch Dritte mehrheitlich bestimmt, aufgekauft oder übernommen werden.

Sollte jedoch ein Verkauf oder Abriss von Altbeständen notwendig sein, um langfristig auf dem Markt bestehen zu können, so geschieht dies unter Berücksichtigung der besonderen Interessen der Mitglieder der Genossenschaft. Im Falle der Insolvenz haben die Mitglieder – so sieht es die Satzung des SPAR+BAUVEREINS vor – keine Nachschüsse zu leisten, sie haften allein mit ihren Geschäftsanteilen.

Was bedeutet für Sie wohnen bei einer Genossenschaft?

  • Qualität zu erschwinglichen Konditionen
    Die Wohnungen sind Lebensraum mit höchstmöglicher Qualität zu Preisen, die in der Regel unterhalb des Marktniveaus liegen, weil die Genossenschaften – ihrem Förderauftrag folgend – nicht an Mieten herausholen, was der Markt hergibt. Die Genossenschaften bestehen aus ihren Mitgliedern – sie sind das Unternehmen. Gewinne werden zum Wohle aller eingesetzt und fließen in Instandhaltung und Modernisierung des Wohnungsbestandes sowie in Neubauten, sie dienen der Stärkung der Rücklagen und werden zur Ausschüttung einer angemessenen Dividende auf die Geschäftsguthaben unserer Mitglieder eingesetzt. Die Nutzungsgebühren sichern somit die Erhaltung und Schaffung eines stabilen Wohn- und Lebensraumes. Eine feste Mieterstruktur gibt es nicht. Die Wohnungen stehen allen offen. Jüngeren wie Älteren, Familien und Alleinstehenden möchten sie nicht nur Wohnraum bieten, sondern ein Zuhause.

 

  • Sicherheit durch Dauernutzungsrecht
    Mit Ihrem Einzug erwerben Sie ein Dauernutzungsrecht, d.h. Sie bestimmen selbst über die Dauer des Vertragsverhältnisses. Eigenbedarfskündigungen sind bei Genossenschaften ausgeschlossen. Schließlich ist jedes Mitglied auch Miteigentümer der Genossenschaft. Das lebenslange Wohnrecht gibt Ihnen Sicherheit. Natürlich kann ein Mitglied jederzeit seinen Nutzungsvertrag kündigen und die Genossenschaft verlassen. Ihr anteiliges Geschäftsguthaben erhalten Sie zurück.

 

  • Mieter im eigenen Haus
    Mit einer Genossenschaftswohnung entscheiden Sie sich für eine Wohnform, die eigentlich zwischen Miete und Eigentum liegt. Als Mitglied einer Genossenschaft werden Sie zum Miteigentümer am Gesamtbestand des Unternehmens. Statt der sonst üblichen Miete zahlen Sie eine Nutzungsgebühr und besitzen Anteile an der Genossenschaft, für die Sie in der Regel eine angemessene Dividende erhalten. Der weit überwiegende Teil der Überschüsse bleibt jedoch im Unternehmen und wird reinvestiert.

Sollten Sie die Genossenschaft einmal verlassen, so empfehlen wir Ihnen, sich deren Vorteile dadurch zu sichern, dass Sie zunächst versuchen, bei einer anderen Genossenschaft an Ihrem neuen Wohnort eine Wohnung zu finden. Denn Genossenschaften gibt es bundesweit mit einem flächendeckenden Wohnungsbestand.

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