Mitgliedschaft beim Spar- und Bauverein Mannheim
Wie werden Sie Mitglied?
Mitglied können natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden. Voraussetzung ist die Unterzeichnung einer Beitrittserklärung, die Zulassung durch die Genossenschaft, die Zahlung eines Eintrittsgeldes in Höhe von € 10,00 sowie die Übernahme von mindestens zwei Geschäftsanteilen. Ein Geschäftsanteil beträgt € 360,00.
Die Rechte und Pflichten eines Mitglieds ergeben sich aus der Satzung, die Ihnen vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung ausgehändigt wird.
Wir als Wohnungsbaugenossenschaft fördern unsere Mitglieder, indem wir sie mit Wohnraum versorgen. Aufgrund der bereits hohen Mitgliederzahlen und der begrenzten freien Wohnungen, ist es uns nur noch möglich ein Neumitglied aufzunehmen, wenn eine Wohnungsvermietung erfolgt.
Daher haben wir uns entschieden, zurzeit keine weiteren neuen Mitglieder aufzunehmen.
Dies gilt auch für Familienangehörige und Kinder.